In die sechsstufige Realschule werden Schüler aufgenommen, die den erfolgreichen Besuch der 4. Grundschulklasse nachweisen können und am 30. September 2024 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf diese Weise können auch noch Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse der Hauptschule in die Realschule übertreten.
Für den Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 (Deutsch, Mathematik und HSU) erforderlich. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen sich einem Probeunterricht in den Räumen der Realschule unterziehen. Die Aufgabenstellung für den Probeunterricht erfolgt zentral und landeseinheitlich. Geprüft wird in den Fächern Deutsch und Mathematik nach dem Lehrplan der zuletzt besuchten Klasse.
Für den Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe benötigen die Schüler eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 (Deutsch und Mathematik) im Jahreszeugnis. In diesem Fall ist eine Aufnahme durch Probeunterricht nicht mehr möglich.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn mindestens die Note 3 in einem und mindestens die Note 4 im anderen Fach erreicht wurde. Wurde in beiden Fächern die Note 4 erzielt, ist eine Elternentscheidung möglich.
Dies gilt auch für Schüler, die erfolglos am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben und nunmehr an die Realschule übertreten möchten.
Unter folgendem Link finden Sie einen Flyer der Realschule Brannenburg
mit aktuellen Bestimmungen und Terminen zum Übertritt
und zu Wahlpflichtfächergruppen als PDF-Datei zum Download.
Bayerisches Realschulnetz – Übertritt
Durch Anklicken der folgenden Grafik werden Sie auf die Seite des BRN,
des Bayerisches Realschulnetzes weitergeleitet, wo Sie weitere Informationen
und Details zu den aktuellen Übertrittsbestimmungen finden können.